Einladung Halbtagesfahrt am 05.09.2023

Die Seniorengruppe 60 plus Höltinghausen lädt alle Senioren/innen aus Höltinghausen und Halen recht herzlich ein zu einer Halbtagesfahrt am 05.09.2023. Wir starten um 13.45 Uhr in Höltinghausen auf dem Parkplatz vor der Schule. Etwa um 13.50 Uhr fahren wir dann in Halen an der Bushaltestelle weiter. Unser Ziel ist das Tuchmachermuseum in Bramsche, wo wir eine Museumsführung bekommen werden. Nach einer Stärkung in einem Café geht es wieder zurück. Die Rückkehr ist gegen 18.30 Uhr geplant. Die Kosten für die Fahrt betragen 25,-€ je Person.

Anmeldungen bitte bis zum 01.09.2023 an Hanna Macke, Tel. 1647, oder Edeltraud Hülskamp, Tel.2237.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und freuen uns auf euch.

Jannes, Milla, Merle und Frieda veranstalten Herbstmarkt zugunsten des „Kinderhospiz Löwenherz“

„Endlich wieder Herbstmarkt“, sagten sich die Familien und einigen Verwandte der Kinder Jannes (10 Jahre) und Milla (7) Thobe, sowie Merle (12) und Frieda (6) Eichwald und organisierten – erstmalig nach zweijähriger Corona-Pause – wieder einen Herbstmarkt zugunsten des „Kinderhospiz Löwenherz“. Es war bereits die fünfte Veranstaltung dieser Art, bei der jeder eingenommene Cent gespendet wird.
Im Jahr 2016 wurden Merle und Jannes durch eine Spendenaktion der Höltinghauser Grundschule und des Fördervereins für das Kinderhospiz Löwenherz inspiriert und wollten ebenfalls Spenden für diese tolle Einrichtung sammeln. Was also zunächst in einem kleinen Rahmen begann, wurde im Laufe der nächsten Jahre immer größer und umfangreicher.
Unglaublich viele Besucher aus allen Altersschichten nutzen am „Tag der deutschen Einheit“ nun wieder die Gelegenheit, um bei bestem Herbstwetter an der Ecke Rosengärten/Gartenstraße eine gute Sache zu unterstützen und gleichzeitig bei einer Tasse Kaffee sowie selbst gebackenen Kuchen, der von Verwandten, Nachbarn und Freunden gestiftet wurde, nette Gespräche zu führen. Darüber hinaus konnten die Besucher wieder zahlreiche selbst gebastelte herbstliche Deko-Artikel, diverse Laternen und Futterhäuser, sowie unterschiedliche Marmeladen und Liköre gegen eine Spende erwerben.

Durch diese absolut lobenswerte Aktion haben die vier Kinder und ihre Familien am Ende des Tages innerhalb weniger Stunden den unglaublichen Betrag von 1318,85 Euro für das Kinderhospiz Löwenherz erwirtschaftet.

Nachruf: Heinz Janßen stirbt mit 70 Jahren

Über Jahrzehnte war der gebürtige Scharreler in der Politik aktiv. 1972 wurde Höltinghausen seine Heimat und für die setzte er sich beharrlich ein.

Der Name Heinz Janßen ist untrennbar mit Höltinghausen verbunden. Dass die Einwohner heute noch postalisch unter diesem Ortsnamen ihre Briefe bekommen, ist unter anderem dem langjährigen Vorsitzenden des Heimatvereins zu verdanken, der am 13. Januar im Alter von 70 Jahren verstorben ist. Gemeinsam mit anderen, der Heimat verbundenen Menschen hat er sich in den 80er Jahren dafür stark gemacht, dass die kleineren Orte einer Gemeinde nicht aus dem Postleitzahlenbuch gestrichen werden. Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling persönlich war es schließlich, der den Erhalt zusicherte.

So einfach, wie es sich im Abstand von 4 Jahrzenten anhört, war es sicherlich nicht. Und dabei dürfte eine besondere Eigenschaft des gebürtigen Scharrelers nicht unerheblich gewesen sein. Seine Beharrlichkeit. Wenn Heinz Janßen eine Sache für wichtig erachtete, dann blieb er am Ball. Dann durfte sich sein Gegenüber auch sicher sein, dass der Lokalpolitiker und langjährige Geschäftsführer des Busunternehmens Hanekamp alle Fakten im Kopf hatte und alle Zusammenhänge kannte.

Er hat für die CDU drei Wahlperioden lang im Emsteker Gemeinderat gewirkt, war im Kreistag aktiv und engagierte sich zudem auch auf anderen Ebenen für die Christdemokraten. Dem Gemeindeverband stand er lange vor und dem Ortsverband Höltinghausen ebenfalls.

Wenn die Heimatvereine der Gemeinde zu den Umwelttagen aufgerufen hatten, dann konnte man sich in der Redaktion sicher sein, dass der dreifache Familienvater mehrfach anruft und eine weitere Kurzmeldung für Höltinghausen erbittet, damit möglichst viele Menschen sich an diesen Tagen beteiligen.

Seine Anrufe gehörten über Jahrzehnte hinweg auch aus einem weiteren Grund fast zur Tagesordnung. Er war ein verlässlicher freier Mitarbeiter der Lokalzeitungen und berichtete zuverlässig aus seinem Umfeld. Das galt auch für Presse-Texte der Kreis-CDU. Sollte aus Platzgründen einmal etwas gestrichen worden sein, dann konnte man sich ebenfalls auf seinen Anruf verlassen. Er kämpfte um jedes Wort. Nicht um seinetwillen, sondern um der Sache wegen. Bis zum Schluss. (Text: Vorwerk, Bild: prvivat)

Ab Mittwoch weitere Corona Lockerungen

Aktuell befindet sich der Landkreis noch in der Maßnahmen-Einstufung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der dritten Stufe (Inzidenzwert über 50). Ab Mittwoch gelten die gelockerten Maßnahmen der zweiten Stufe (Inzidenzwert zwischen 35 und 50). Das bedeutet dann, dass die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie entfällt, die Innengastronomie mit Testpflicht öffnen darf und Schulen und Kindergärten und Krippen in den Regelbetrieb wechseln. Gleichzeitig ist es ab Mittwoch möglich, dass sich 10 Personen aus bis zu drei Hausständen oder sich ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen kann. Weitere Informationen dazu findet man unter www.niedersachsen.de.

Ab Donnerstag ist dann eine weitere Lockerung zu erwarten, wenn dann die 7-Tagesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 lag

Quelle: Landkreis Cloppenburg

https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=4454

Corona-Notbremse des Bundes ab 24. Mai außer Kraft

Im Landkreis Cloppenburg tritt die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Daher wird ab Pfingstmontag 0.00 Uhr die Ausgangssperre aufgehoben. Weiter gelten folgende neue Regelungen für den Landkreis Cloppenburg:

Kontaktregelungen

  • Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushalts dürfen sich treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Gastronomie

  • Die Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen.
  • Es gibt eine Sperrstunde ab 23 Uhr.
  • Erforderlich ist ein negativer Testnachweis.

Körpernahe Dienstleistungen

  • Es muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
  • Wenn die Maske nicht durchgehend getragen werden kann, dann ist ein negativer Testnachweis erforderlich.

Einzelhandel

  • Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen.
  • In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf zum einen nach vorheriger Testung, zum anderen aber auch nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet).
  • Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung zulässig.
  • Zudem haben die Betreiber der Läden die Personenzahlen unter Berücksichtigung der Größe der Verkaufsfläche zu begrenzen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung (z. B. Supermärkte).

Tourismus

Beherbergungsbetriebe dürfen unter Beachtung folgender Punkte nun auch für touristische Zwecke wieder öffnen:

  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden.
  • Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die An- und Abreise zu entzerren.
  • Ein negativer Testnachweis ist bei der Anreise und anschließend mindestens zweimal pro Woche erforderlich.

Sport

Sportanlagen sind geöffnet mit erhöhten Anforderungen an das Hygienekonzept. Turn- und Sporthallen, Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen.

Drinnen:

  • Nur unter Beachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen erlaubt.
  • Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Draußen:

  • Kontaktsport ist für maximal 30 Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zzgl. der betreuenden Personen in festen Gruppen möglich. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Zulässig für wechselnde Personengruppen bis einschließlich 18 Jahren ist ausschließlich kontaktfreier Sport unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern oder wenn je Person eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht.
  • Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur unter Einhaltung der Kontaktregelungen treiben, also mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei die zugehörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen.

Nutzung von Schwimmhallen: nur zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie zur Durchführung von Reha-Maßnahmen. Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Kultur und Freizeit

Zoos, Tierparks und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucher eine Testpflicht.

Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos unter freiem Himmel dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen:

  • Ausschließlich Sitzveranstaltungen (mit Abstand) mit maximal 250 Personen
  • Negativer Testnachweis erforderlich
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes

Hinweis zu den Testungen

Wenn laut Verordnung ein negativer Testnachweis erforderlich ist, dann sind PCR-Tests, Schnelltests (z. B. in Testcentern, Apotheken und Arztpraxen) und Selbsttests erlaubt. Bei den Selbsttests ist wichtig, dass sie unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Das ist mittlerweile zum Beispiel in vielen Geschäften des Einzelhandels möglich. Auch der Arbeitgeber darf einen Test beaufsichtigen. Es ist immer eine schriftliche oder digitale Bescheinigung über das negative Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis darf dann 24 Stunden verwendet werden. Personen, die als genesen oder als vollständig geimpft zählen, benötigen keinen Testnachweis.

Quelle https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php

Musikkorps tagt online

Am 14.05.2021 fand online die Generalversammlung des Musikkorps Höltinghausen statt, bei der eine sehr gute Beteiligung verzeichnet werden konnte. Viele Anwesende versammelten sich vor ihrem Laptop, um die anderen Mitglieder*innen mal wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu Beginn der Versammlung begrüßte Heiko Thobe alle Mitglieder*innen und freute sich über die rege Beteiligung. Es konnte auf ein außergewöhnliches Jahr zurückgeblickt werden, indem kaum Proben und Auftritte stattgefunden haben. Umso mehr freuten sich alle Beteiligten über das gelungene „Musik am Dorfteich“ im September, das in guter Erinnerung geblieben ist. Auch die zuletzt durchgeführt Fotoaktion, bei der es darum ging, sich und sein Instrument möglichst kreativ in Szene zu setzen, blieb – neben anderen Aktionen während der Coronazeit – nicht unerwähnt. Es bleibt die Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation, um den Probenbetrieb wieder aufnehmen zu können!

Das Foto zeigt nur einen Teil der Anwesenden.

Im Laufe der Versammlung konnten folgende Personen geehrt werden:
Julia Menke, Mirea Menke, Greta Burke, Paula Gasiorowska, Merrit Schulte und Anna Wilgen erhielten eine Nadel sowie eine Urkunde für fünf Jahre Mitgliedschaft, auf 10 Jahre Mitgliedschaft kann Linus Willenbrink zurückblicken und bereits 15 Jahre im Verein sind Benedikt Willenbrink und Bettina Menke. Auf stolze 25 Jahre schließlich kommt Bärbel Rolfes. Heiko Thobe gratulierte den Geehrten und dankte ihnen für ihr Engagement.
Markus Sieverding wurde als neuer Kassenprüfer gewählt und wird im kommenden Jahr zusammen mit Thomas Wessels die Kasse prüfen. Er folgt damit auf Johannes Lameyer.
Zum Schluss der Versammlung informierte der Vorstand die Anwesenden über weitere geplante Aktion und blickte auf eine gute zukünftige Zusammenarbeit.

Musikkorps startet Fotoaktion

Auch beim Musikverein ruhen zurzeit die Proben. Damit die Instrumente jedoch nicht einstauben, erhielten die Mitglieder*innen die Aufgabe, sich und ihr Instrument möglichst kreativ in Szene zu setzen. So wurde eine Trompete zum Fernrohr oder Wagenheber, eine Klarinette zum Kerzenständer, ein Saxophon zur Gießkanne oder Angel, eine Posaune zum Kartenständer und vieles mehr. Aus allen Fotos wurde eine Collage erstellt, die nun jedes Mitglied erhalten hat. Eine rundum gelungene Aktion, um die Instrumente mal wieder in die Hand zu nehmen!

Frohe Weihnachten

wünscht Euch das Internetteam

Auch, wenn uns Corona das Leben zur Zeit schwer macht:

                                      Jeder Tag, den wir erleben, ist ein Gewinn.                                                      Wir denken, hoffen, bangen, beten und sehnen uns nach dem Alltag von gestern zurück.

„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben“  –  Wilhelm von Humboldt

Ein Engel ging durchs Dorf

Normalerweise erhellt der St. Martins Umzug in jedem Jahr Mitte November unser Dorf. Begleitet von Musikkorps und einem St. Martin zu Pferd gehen die Kinder singend mit bunten Laternen durch den Ort. Dieses Jahr jedoch ist alles anders. Dennoch gab es am vergangenen Wochenende einen Lichtblick. Es muss wohl ein Engel durch die Straßen von Höltinghausen gegangen sein, denn an verschiedenen Stellen brannten mit einem Mal Kerzen in schön gestalteten Gläsern. Dem kleinen oder großen Engel von Herzen ein Dankeschön für diese Überraschung, die sicherlich auf mehr als ein Gesicht ein Lächeln gezaubert hat.

Text und Bilder: Veronika Wendeln