Etwas Humor (auch zum Nachdenken) zu der zeitlichen Verzögerung (ca. 6 Monate) der Baumaßnahmen zur Ortsdurchfahrt in Höltinghausen:
Ein Ende ist jetzt in Sicht.
Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 28,1 errechnet. Ab Mittwoch gelten im Landkreis die Regelungen der zweiten Maßnahmenstufe der Niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Donnerstag die der ersten.
Ab Donnerstag, 3.Juni gilt folgendes:
Zu den meisten Lockerungen gibt es wichtige Details zur Umsetzung und Einschränkungen, die in dieser Übersicht nicht erfasst worden sind. Daher empfiehlt der Landkreis einen Blick in die Informationen des Landes unter www.niedersachsen.de.
Quelle: Landkreis Cloppenburg
Aktuell befindet sich der Landkreis noch in der Maßnahmen-Einstufung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der dritten Stufe (Inzidenzwert über 50). Ab Mittwoch gelten die gelockerten Maßnahmen der zweiten Stufe (Inzidenzwert zwischen 35 und 50). Das bedeutet dann, dass die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie entfällt, die Innengastronomie mit Testpflicht öffnen darf und Schulen und Kindergärten und Krippen in den Regelbetrieb wechseln. Gleichzeitig ist es ab Mittwoch möglich, dass sich 10 Personen aus bis zu drei Hausständen oder sich ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen kann. Weitere Informationen dazu findet man unter www.niedersachsen.de.
Ab Donnerstag ist dann eine weitere Lockerung zu erwarten, wenn dann die 7-Tagesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 lag
Quelle: Landkreis Cloppenburg
https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php?aid=4454
An Fronleichnam gehen wir gemeinsam den traditionellen Weg, jährlich abwechselnd durch die Ortschaften Halen und Höltinghausen.
Das „Allerheiligste“ in der Monstranz, wird durch den jeweiligen Ort getragen.
Unter besonderem Einsatz der Nachbarschaften wird dieser gemeinsame Brauch auch heute noch gepflegt. Weiterlesen
„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“
Cloppenburg, 16. Oct.. 1876
„Ein Dienstmädchen von hier, X.Y., welches sich in der letzten Zeit bei ihren Eltern in Höltinghausen aufgehalten, wurde vorige Woche verhaftet, da sie dringend verdächtig ist, ihr uneheliches Kind getötet zu haben. Die Leiche des Kindes ist dann auch vorgestern auf einem Kartoffelacker ausgegraben worden. Das Gericht sagt, es sei dies Kind schon das dritte, was die unnatürliche Mutter bei Seite geschafft habe.“
XY: Name ist bekannt.
Im Landkreis Cloppenburg tritt die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Daher wird ab Pfingstmontag 0.00 Uhr die Ausgangssperre aufgehoben. Weiter gelten folgende neue Regelungen für den Landkreis Cloppenburg:
Kontaktregelungen
Gastronomie
Körpernahe Dienstleistungen
Einzelhandel
Tourismus
Beherbergungsbetriebe dürfen unter Beachtung folgender Punkte nun auch für touristische Zwecke wieder öffnen:
Sport
Sportanlagen sind geöffnet mit erhöhten Anforderungen an das Hygienekonzept. Turn- und Sporthallen, Duschen und Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen.
Drinnen:
Draußen:
Nutzung von Schwimmhallen: nur zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie zur Durchführung von Reha-Maßnahmen. Erwachsene und Trainer/Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.
Kultur und Freizeit
Zoos, Tierparks und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucher eine Testpflicht.
Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos unter freiem Himmel dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen:
Hinweis zu den Testungen
Wenn laut Verordnung ein negativer Testnachweis erforderlich ist, dann sind PCR-Tests, Schnelltests (z. B. in Testcentern, Apotheken und Arztpraxen) und Selbsttests erlaubt. Bei den Selbsttests ist wichtig, dass sie unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Das ist mittlerweile zum Beispiel in vielen Geschäften des Einzelhandels möglich. Auch der Arbeitgeber darf einen Test beaufsichtigen. Es ist immer eine schriftliche oder digitale Bescheinigung über das negative Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis darf dann 24 Stunden verwendet werden. Personen, die als genesen oder als vollständig geimpft zählen, benötigen keinen Testnachweis.
Quelle https://lkclp.de/aktuelles-presse/pressemitteilungen.php
„Oldenburger Zeitung für Volk und Heimat“ vom 13.07.1875
Emstek, 3. Juli
„Am Nachmittag des 29. Juni wüthete in hiesiger Gegend ein furchtbares Gewitter. Der Blitz fuhr in die Windmühle zu Höltinghausen, zertrümmerte den einen Flügel, zerriß die Achse, fuhr dann zerstörend in das Getriebe und bahnte sich durch die Mauer einen Weg ins Freie. Der angerichtete Schaden wird auf 6000 M. geschätzt. – In Echterholte wurde eine Eiche zertrümmert, in Garthe fuhr der Blitz in eine Heerde Schaafe; zehn lagen betäubt am Boden, erholten sich aber wieder.“
Wer sich selber über Berichte aus alten Zeiten informieren möchte, kann dies in der Landesbibliothek Oldenburg digital machen. Viel Spaß dabei.
Am 14.05.2021 fand online die Generalversammlung des Musikkorps Höltinghausen statt, bei der eine sehr gute Beteiligung verzeichnet werden konnte. Viele Anwesende versammelten sich vor ihrem Laptop, um die anderen Mitglieder*innen mal wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu Beginn der Versammlung begrüßte Heiko Thobe alle Mitglieder*innen und freute sich über die rege Beteiligung. Es konnte auf ein außergewöhnliches Jahr zurückgeblickt werden, indem kaum Proben und Auftritte stattgefunden haben. Umso mehr freuten sich alle Beteiligten über das gelungene „Musik am Dorfteich“ im September, das in guter Erinnerung geblieben ist. Auch die zuletzt durchgeführt Fotoaktion, bei der es darum ging, sich und sein Instrument möglichst kreativ in Szene zu setzen, blieb – neben anderen Aktionen während der Coronazeit – nicht unerwähnt. Es bleibt die Hoffnung auf eine baldige Besserung der Situation, um den Probenbetrieb wieder aufnehmen zu können!
Im Laufe der Versammlung konnten folgende Personen geehrt werden:
Julia Menke, Mirea Menke, Greta Burke, Paula Gasiorowska, Merrit Schulte und Anna Wilgen erhielten eine Nadel sowie eine Urkunde für fünf Jahre Mitgliedschaft, auf 10 Jahre Mitgliedschaft kann Linus Willenbrink zurückblicken und bereits 15 Jahre im Verein sind Benedikt Willenbrink und Bettina Menke. Auf stolze 25 Jahre schließlich kommt Bärbel Rolfes. Heiko Thobe gratulierte den Geehrten und dankte ihnen für ihr Engagement.
Markus Sieverding wurde als neuer Kassenprüfer gewählt und wird im kommenden Jahr zusammen mit Thomas Wessels die Kasse prüfen. Er folgt damit auf Johannes Lameyer.
Zum Schluss der Versammlung informierte der Vorstand die Anwesenden über weitere geplante Aktion und blickte auf eine gute zukünftige Zusammenarbeit.
Haben jetzt die Erweiterung der Jugendspielgemeinschaft zur kommenden Saison beschlossen (v.li.): Andreas Drzemalla und Josef Wendeln (beide SV Höltinghausen), Rainer Hülskamp und Andreas Mählmann (beide SV Emstek) sowie Andreas Schönbrunn und Ludger Buske (beide SV Bethen)
Bereits seit der Saison 2013/14 spielen die Fußball-Jugendmannschaften des SV Emstek und des SV Höltinghausen – von der C- bis hoch zur A-Jugend – als Jugend-Spielgemeinschaft. Seit der Saison 2016/17 wurde diese Kooperation zusätzlich um die Nachwuchskicker der D-Jugend erweitert. In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der beiden Vereine zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. So spielen beispielsweise die ersten Mannschaften der B- und C-Jugend in der Bezirksliga, während die A-Jugendlichen aktuell sogar in der Landesliga angesiedelt sind.
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