Geschichte des Oldenburg-Liedes

Das Oldenburger Land umfasst die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.

Zur Entstehung und Geschichte des Oldenburg-Liedes

Das Oldenburg-Lied geht auf eine Komposition von Großherzogin Cäcilie von Oldenburg zurück. Sie wurde als Prinzessin von Schweden am 22.6.1807 in Stockholm geboren und heiratete 1831 den Großherzog Paul Friedrich August von Oldenburg (1783-1853). Sie war die dritte Gattin des bereits zweimal verwitweten Großherzogs. Cäcilie war musikalisch ambitioniert, übte sich als Harfenspielerin und Pianistin und komponierte auch. Obgleich sie nur im privaten Kreis konzertierte, gelangten doch einige kleine Tonsetzungen aus ihrer Feder zu Popularität. Sehr beliebt war eine Komposition, die sie in Anlehnung an Felix Mendelssohn-Bartholdy „Lied ohne Worte“ nannte.

Großherzogin Cäcilie verstarb am 27.1.1844 im Kindbett, und die Bevölkerung nahm großen Anteil am Schicksal des Landesherrn. Zur Erinnerung an die Verstorbene unterlegte Theodor Christian Cay von Kobbe ihrer Komposition „Lied ohne Worte“ einen Text, den er „Oldenburgisches Volkslied“ überschrieb.

Theodor von Knobbe (geboren am 8.6.1798 in Glückstadt/Holstein und gestorben am 22.2.1845 in Oldenburg) war Assessor am Landgericht in Oldenburg und betätigte sich daneben als Literat. Den Erfolg seines „Oldenburgischen Volksliedes“ sollte er jedoch nicht mehr genießen können. Er starb bald nach der Großherzogin Cäcilie. Sein patriotisches Gedicht mit der berühmten Eingangszeile „Heil dir, o Oldenburg“ wurde mit der Melodie von Großherzogin Cäcilie schließlich zur offiziellen Hymne des Landes.

Auch der Freistaat Oldenburg hielt an der Hymne fest. Die Wendung „Heil deinem Fürsten, Heil“ wurde jedoch zunehmend als problematisch empfunden, nachdem der Großherzog abgedankt hatte. Um für die Schulbücher eine geeignete Textfassung zu finden, wurde schließlich die heimatliche Abteilung des „Ollenborger Kring“ beauftragt, einen geeigneten Vorschlag zu machen. Die Gutachter waren von der Sinnhaftigkeit einer Neufassung nicht überzeugt und stellten dar, dass das Lied seinen Wert und seine Berechtigung aus seiner Historizität ziehe und textliche Veränderungen immer Stückwerk blieben. Dem staatlichen Auftrag entsprechend legten sie jedoch 1929 zwei Kürzungsvorschläge mit Textumstellungen vor, von denen einer übernommen wurde.

Im Laufe der Zeit wurden jedoch verschiedene weitere Textfassungen vorgeschlagen und in Umlauf gebracht. Nachdem die Oldenburgische Landschaft immer wieder zur Klärung dieser unbefriedigenden Situation aufgefordert worden ist und sich die landschaftlichen Gremien mit der Frage befasst haben, hat sich der Vorstand der Oldenburgischen Landschaft für den vorstehenden Text entschieden.

Die Oldenburgische Landschaft empfiehlt diesen Text, weil er die Urfassung von Theodor von Knobbe weitestgehend erhält. Geändert ist hier nur die dritte Zeile der ersten Strophe. Das Volk als demokratischer Souverän tritt darin ganz wörtlich an die Stelle des abgedankten Fürsten. Gestrichen bliebt die dritte Strophe der Urfassung, die schon lange nicht mehr gebräuchlich ist.

Quelle: Herausgegeben von der Oldenburgischen Landschaft, D – 26122 Oldenburg, Gartenstraße /, Tel. 0441 – 75031, Fax 0441 – 77560, E-Mail oldenburgische.landschaft@nwn.de, Internet www.oldenburgische-landschaft.de
Text und Gestaltung: Ursula Maria Schute, 2003

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